Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Untersee Appartements (UsAp)
Hafenstr 1
78345 Moos, den 01. September  2016

1. Abschluss eines Vertrages
Die AGB gelten mit der Buchung als anerkannt. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer oder andere Leistungen bestellt und zugesagt sind. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
2.1. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend.
2.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein. Eine Inanspruchnahme der Zimmer über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Rezeption. In diesem Fall ist eine vollständige Buchung incl. Bestätigung vorzunehmen.
2.3. Das UsAp ist dem Gast gegenüber verpflichtet, ein gebuchtes Zimmer ohne feste Garantie der Zahlung, bis 18 Uhr freizuhalten. Reist der Gast nach 18 Uhr an, so hat er dies dem UsAp mitzuteilen.
3. Leistungen
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten einer Kategorie. Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des UsAp.
Die Preise verstehen sich pro Zimmer und Übernachtung, incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon werden bekannt gemacht.
4. Zahlungen
4.1. Das Entgelt für alle gebuchten Leistungen ist bei Abreise gesamt fällig.
4.2. Das GS kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Haus vorbehalten.
4.3. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarte sind dem GS in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird.
5. Stornierungen
5.1. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Gästezimmern oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) Bis 10 Tage vor Ankunft kostenfrei
b) ab weniger als 10 Tage vor Ankunft tun wir unser Möglichstes Ihre Reservierung weiter zu verkaufen, falls uns dies nicht gelingt stellen wir eine  Stornogebühr von 80% des gebuchten Wertes.
5.2. Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen werden noch storniert wurden, werden mit 100% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das GS ausgebucht ist oder nicht. 

6. Haftung
6.1. Der Gast haftet gegenüber dem GS für die von ihm verursachten Schäden. Das GS haftet gegenüber dem Gast bzw. Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das GS haftet gegenüber dem Gast nur nach Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nur nach den Bestimmungen des BGB (maximal bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3000 Euro).
7. Kündigung
Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter oder Gast ohne Zustimmung vom UsAp öffentlich wirbt: Gleiches gilt für Einladung zu Vorstellungsgespräche bzw. zu Verkaufsveranstaltungen. In diesen Fällen steht dem GS der Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem GS ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische und ethnische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das GS den begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder inneren Unruhen, kann das GS das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
Die reservierten Räume dürfen unter keinen Umstände ohne schriftliche Zustimmung des UsAp zu gewerblichen Zwecken umfunktioniert werden, um in den Räumen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Hierbei gilt obiges Kündigungsrecht analog.
8. Sonstiges
Tiere können im GS mitgeführt werden. Dies bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des UsAp.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksam